Hintergründe zur aktuellen Grundsteuerreform

Kritische Fragen zur Grundsteuerreform

In einer diskussionsfreudigen Veranstaltung erläuterte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tobias Wald, MdL, in Au am Rhein die Hintergründe zur aktuell anstehenden Grundsteuerreform.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde nämlich die bisherige Bewertung auf Basis der Einheitswerte von Grundstücken als nicht mehr verfassungskonform erklärt. Damit wurde es erforderlich, sämtliche Grundstücke neu zu bewerten als neue Grundlage für die ab 2025 künftige Erhebung der Grundsteuern.

Hierzu wurden alle Grundstückseigentümer bis zum 31.01.2023 aufgerufen, für ihre Grundstücke eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Ab dem Jahr 2025 soll es dann auf dieser Grundlage neue Grundsteuerbescheide geben.

Da die Grundsteuer den Gemeinden zufließt und der dann ab 2025 von den Gemeinden eingenommene Gesamtsteuerbetrag gleich bleiben soll müssen die Gemeinden noch ihre Hebesätze verifizieren und ggf. anpassen. Damit wird noch eine spannende Aufgabe auf die Gemeinden und ihre Gemeinderäte zukommen.

Gerne stehen wir für Ihre Fragen zu diesem aktuellen Thema bereit.

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